sitzverlegung.ch - Sitzverlegung - Änderung von Sitz und Domizil bei einer AG oder GmbH

Description: Sitz/Domizil ändern; Sie erhalten: 1. Öffentliche Urkunde über die Sitzverlegung 2. Nachgeführte Statuten beglaubigt 3. Anmeldung an das Handelsregisteramt

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Sie planen mit Ihrer Gesellschaft Sitz und Domizil zu wechseln? Der Netnotar trifft für zugelassene Urkundspersonen und Notare die notwendigen Abklärungen. Sie erhalten den beurkundeten Beschluss über die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft und die beglaubigten Statuten. Der Netnotar bereitet zudem die Handelsregisteranmeldung für Sie vor.

Der Sitz der Gesellschaft gehört zum gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt der Statuten und ist innerhalb der Schweiz ohne Einschränkung frei wählbar. Eine GmbH oder AG kann nur 1 statutarischen Sitz haben. Im Handelsregister wird als Sitz die betreffende politische Gemeinde eingetragen.

Das Rechts domizil ist die Adresse, unter der die Gesellschaft an ihrem Sitz erreicht werden kann. Es enthält mindestens folgende Angaben: Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ortsnamen.

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