inhaberaktien-umwandeln.ch - Inhaberaktien in Namenaktien umwandeln

Description: Der Bund will die Inhaberaktien mit einem neuen Gesetzes abschaffen. Nicht börsenkotierte Unternehmen müssen ihre Inhaberaktien in Namenaktien umwandeln.

Example domain paragraphs

Inhaberaktien in Namenaktien umzuwandeln erfordert immer eine Anpassung der Statuten.

Denn Anzahl, Nennwert und Art der Aktien sind gesetzlich vorgeschriebener Inhalt der Statuten. Die Statuten müssen also zwingend Bestimmungen darüber enthalten (Art. 626 OR).

Jeder Beschluss der Generalversammlung oder des Verwaltungsrates über eine Änderung der Statuten muss öffentlich beurkundet und ins Handelsregister eingetragen werden (Art. 647 OR).