beguenstigung-gueterrecht.ch - Güterrecht - maximale Begünstigung in einem Ehe und Erbvertrag

Description: Nutzen Sie die Möglichkeiten des Erb- und des Güterrecht. Mit einem Ehe und Erbvertrag erreichen Sie eine gegenseitige maximale Begünstigung.

Example domain paragraphs

Das Güterrecht bietet mit der Vorschlagszuweisung eine Möglichkeit sich gegenseitig zu begünstigen. Die maximale Begünstigung erreichen Sie jedoch nur dann, wenn Sie neben dem Güterrecht auch das Erbrecht miteinbeziehen. Mit einem Ehe und Erbvertrag von Netnotar können sich verheiratete Paare, die kinderlos sind oder nur gemeinsame Kinder haben, gegenseitig maximal begünstigen.

Wie kann ich am besten für meine Frau, meinen Gatten vorsorgen? Wie verhindere ich, dass meine Frau, mein Gatte Vermögenswerte veräussern muss, um Erbansprüche der Nachkommen zu befriedigen? Diese Fragen stehen für die meisten Ehepaare im Vordergrund. Der Netnotar bietet ihnen die Lösung. Sie wählen eine Kombination aus güterrechtlichen und erbrechtlichen Anordnungen und schliessen darüber einen Ehe und Erbvertrag. Auf diese Weise erreichen Sie eine gegenseitige maximale Begünstigung.

Durch Zuweisung des Vorschlags begünstigen sich zuerst gegenseitig in einem Ehevertrag. Die Errungenschaft fällt somit dem überlebenden Ehegatten vollumfänglich zu. Das Gesetz schliesst eine Zuweisung über den erbrechtlichen Pflichtteil hinaus, nur gegenüber den nichtgemeinsamen Kindern und deren Nachkommen aus. Gegenüber den gemeinsamen Nachkommen begehen Sie mit einer vollumfänglichen Zuweisung des Vorschlags keine Pflichtteilsverletzung. Ohne Ehevertrag fällt neben dem Eigengut auch die Hälfte des währen

Links to beguenstigung-gueterrecht.ch (42)