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Verkehrsminister Volker Wissing hat die neue Amateurfunkverordnung am 22. Juni um 17 Uhr unterzeichnet. Ein kurzes Video der Unterzeichnung wurde als Grußbotschaft während der Eröffnung der HAM RADIO gezeigt. Die Verordnung wird damit in einem Jahr, am 21. Juni 2024 in Kraft treten. Der Vorsitzende Christian Entsfellner, DL3MBG, freute sich, dass damit alle Forderungen des Runden Tisches Amateurfunk (RTA) umgesetzt wurden. Hier noch einmal die Highlights der neuen Verordnung in der Zusammenfassung:

Eingeführt wird ein dreistufiges Amateurfunkklassensystem, das die neue Einsteigerklasse N umfasst. Neben 2 m und 70 cm für die Klasse N wird dieser auch Betrieb auf dem 10-m-Band gestattet. Remotebetrieb wird freigegeben, eine Kennzeichnung der Remotestation durch /R am Rufzeichen ist optional. Für den Ausbildungsfunkbetrieb ist künftig kein eigenes Rufzeichen mehr erforderlich, der Ausbilder kennzeichnet den Ausbildungsbetrieb mit /T an seinem Rufzeichen. Bestehende Ausbildungsrufzeichen bleiben vorerst n

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