aliasbescheinigung.de - Aliasbescheinigung Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG § 3 Anmeldepflicht für Prostituierte

Description: Wozu benötige ich eine Aliasbescheinigung? Anmeldepflicht nach § 3 Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG

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Der Begriff "Alias-Bescheinigung" findet erstmals Verwendung im Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstituiertenSchutzGesetz; ProstSchG Abschnitt 2 Prostituierte§ 5 Absatz 3).

Eine Alias-Bescheinigung ist die juristische Bezeichnung für eine "pseudonymisierte Anmeldebescheinigung", welche Prostituierte bei der Anmeldung Ihrer Tätigkeit bei einer zuständigen Behörde auf Wunsch zusätzlich zur Anmeldebescheinigung als Nachweis der Anmeldung erhalten. Nach dem ProstituiertenSchutzGesetz ist jede Person, welche einer Tätigkeit im Rahmen der Prostitution ausüben will (Prostituierte/Prostituierter) anmeldepflichtig. Dies bereits vor der Aufnahme der Tätigkeit.

Das bedeutet:

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