prostitutions-erlaubnis.de - Prostitutionserlaubnis ProstSchG Abschnitt 3 §11

Description: Die Prostitutionserlaubnis ist Grundvorrausetzung zum Betrieb eines prostitutionellen Gewerbes nach dem neuen ProstSchG

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Der Begriff "Prostitutionserlaubnis" findet erstmals Verwendung bei der Entstehung des Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen und bezeichnet die Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe.

ProstituiertenSchutzGesetz - ProstSchG Abschnitt §12

Hierzu ist ein Betriebskonzept nach §23 ProstSchG beizufügen sowie der Nachweis über die Erlaubnisvoraussetzungen zu erbringen. Dieses Betriebskonzept muss der Betreiber eines Prostitutionsgewerbes vor Aufnahme des Betriebs erstellen und die notwendige Erlaubnis einholen.