Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht
Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen der Bürger untereinander. Darunter fallen etwa vertragliche Beziehungen wie im Rahmen von Kauf-, Werk- und Dienstverträgen. Aber auch die rechtlichen Beziehungen, die aufgrund einer schädigenden Handlung wie eines Verkehrsunfalles, bei dem Personen- oder Sachschaden entstanden sind, entstehen, sind zivilrechtlicher Natur.
Das Zivilrecht umfassst insbesondere folgende Bereiche: