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Zum Begriff des Bankrechts gibt es keine einheitliche Definition. Vielmehr kann man es institutionell, aber auch funktionell verstehen. 

Beim institutionellen Bankrecht handelt es sich um solche Materien, die die Rechtsverhältnisse von Banken und Kreditinstituten regelt. Dabei wird der Begriff der Bank in drei Säulen aufgestellt: 

Bei dem funktionellen Bankbegriff richtet man sich hingegen nach dem Schwerpunkt der gewerblichen Tätigkeit. Somit stellt das Bankrecht nach diesem Verständnis die Gesamtheit des Rechts der Schöpfung, des Geldumlaufs, der Geldverwahrung und der Geldvernichtung dar. Dazu zählen auch alternative Zahlungs- und Überweisungssysteme.