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Quietschehände ® ist das erste deutschlandweite Netzwerk privater Frühförderer.

Eltern mit schwerhörigen und gehörlosen Kindern haben einen Anspruch auf Frühförderung für ihr Kind. Diese Frühförderung kann durch staatliche Frühförderstellen oder durch freiberuflich-selbstständige Frühförderer - zum Beispiel aus den Reihen der Quietschehände® - abgedeckt werden.

Auch gehörlose und schwerhörige Eltern haben einen Anspruch auf Frühförderung ihrer hörenden Kinder, wenn die Kinder keine Lautsprache von ihnen lernen können. Diese Kinder zählen auch zu den förderungswürdigen Kindern, da sie von Behinderung (Sprachentwicklungsverzögerung oder kognitiver Entwicklungsverzögerung) bedroht sind.