xn--baumfller-z2a.net - Baumfällung, Hecke schneiden, Rasen mähen in Bochum, Wuppertal, Essen

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Die Antwort: Jein. Die Gemeinden dürfen nach dem Bundesnaturschutzgesetz und in Anlehnung an ähnliche Gesetze der Bundesländer eine Baumschutzsatzung erlassen. Viele Gemeinden haben eine, andere nicht. Der Grund für das Aufstellen einer solchen Satzung ist an sich klar und durchaus positiv zu sehen. Das Bild der Gemeinde bzw. der Stadt und deren "Durchgrünung" sollen erhalten bleiben - auch im Sinne des Klimaschutzes.

Ein Befreiungsgrund, der Grundstücksverkäufer besonders interessiert, liegt auch dann vor, wenn ein Grundstück in einem Baugebiet liegt, aber nur dann bebaut werden kann, wenn ein Baum oder mehrere Bäume nicht mehr im Wege stehen.

Pech hat ein Grundstücksbesitzer immer dann, wenn eine 400 Jahre alte Buche oder eine 300 Jahre alte Eibe auf seinem Grundstück zum Naturdenkmal erklärt worden ist. Dann greift der Denkmalschutz und nicht die örtliche Baumschutzsatzung. Gefällt werden darf der Baum dann auf gar keinen Fall.

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