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Description: Die Wissenschaftliche Gesellschaft für Lebensmittelrecht (WGfL e.V.) versteht sich als gemeinnütziger Verein. Ein zweiköpfiger Vorstand, der mit einem Lebensmittelchemiker und einem Juristen besetzt sein muss, führt die - grundlegend wissenschaftlich ausgerichteten - Geschäfte des Vereins. Daneben gibt es Fachgruppen, die örtlich Veranstaltungen mit großem Erfolg durchführen.

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Wissenschaftliche Gesellschaft für Lebensmittelrecht e.V.

Seit ihrer Gründung im Frühjahr 1987 befasst sich die Wissenschaftliche Gesellschaft für Lebensmittelrecht e.V. (WGfL) damit, Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des deutschen und europäischen internationalen Lebensmittelrechts zu fördern. Dabei ist natürlich auch und gerade der Erfahrungsaustausch unter den Mitglieder ein wesentlicher Gesichtspunkt. Mitglied werden kann jede natürliche Person, die sich beruflich oder wissenschaftlich mit Lebensmittelrecht befasst. Hierzu zählen in der Lebensmittelübe

Gemeinsam eint die Mitglieder der WGfL das Wissen, dass es außerhalb der jeweiligen fach- und sachgebundenen beruflichen Tätigkeit auch ein objektiv verbindendes gemeinsames Band geben muss und soll, die wissenschaftlich fundierte Reglementierung des elementaren Bereichs der sicheren und täuschungsfreien Lebensmittelversorgung. Dieses Bestreben als gemeinsame Basis für alle mit dem Lebensmittelrecht befassten Personen und Institutionen zu festigen und zu verbreitern, ist das oberste Ziel der WGfL. Dies gilt

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