we-see.net - Blinde im Internet - BIT Informationsdesign

Example domain paragraphs

Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (1. Mai 2002) sieht den freien Informationszugang für alle vor. Informationssysteme sollen so gestaltet werden, daß auch sehbehinderte und blinde Menschen Zugang haben. Mehr zum Gleichstellungsgesetz in der Mitteilung des Sozialministeriums .

Die Rechtsverordnung zur Barrierefreien Informationstechnik - BITV - (24.07.2002) regelt im Detail, welche technischen Massnahmen zur Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes notwendig sind. Betroffen sind zunächst die Internetseiten der Bundesbehörden. Neue Seiten sollen sofort, vorhandene Seiten bis 2005 barrierefrei gestaltet werden. Im Bereich der Wirtschaft will die Bundesregierung den Abschluß von Zielvereinbarungen fördern. Eine kommentierte Fassung der BITV kann beim FTB Volmarstein nachgelesen werden.

Barrierefreies Internet ist nicht nur für Blinde und Sehbehinderte gut - wir profitieren alle davon.