Auf Grund des NÖ Wasserleitungsanschluss bzw. NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes besteht Anschlusspflicht an die öffentliche Wasserversorgung für jene Liegenschaften, die im Verbandsgebiet einliegen und nicht vom Versorgungsbereich ausgenommen sind.
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Unser Wasser weist eine sehr hohe Qualität auf, sodass es direkt ohne jede chemische Behandlung an unsere Abnehmer abgegeben werden kann.