Ausgabe 3/23
1.6.2023 , Ladina Nick · Anhören
Bislang verweigerte das Bundesgericht den Abzug von Liegenschaftskosten bei Totalsanierungen und Umbauten, die wirtschaftlich einem Neubau gleichkamen. Das Bundesgericht gibt diese langjährige Praxis mit Leiturteil 9C_677/2021 vom 23. Februar 2023 (zur Publikation vorgesehen) zur Totalsanierung eines Bauernhauses durch ein Ehepaar aus dem Kanton Freiburg auf. Mit Urteil 9C_724/2022 vom 29. März 2023 zur Sanierung einer Alphütte bestätigt das Bundesgericht die Praxisänderung. Das Leiturteil hat weitreichend