toussaint-schmitt.de - Kanzlei Toussaint & Schmitt | Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof

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Wir sind als Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zugelassen und vertreten Mandanten in allen Revisions-, Nichtzulassungsbeschwerde- und Rechtsbeschwerdesachen vor den Zivilsenaten des BGH. In diesen Verfahren können sich die Parteien nur durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, der beim BGH zugelassen ist.

Der BGH ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Zivilrechtspflege. Er überprüft als Revisionsgericht die Entscheidungen der Vorinstanzen auf materiell- und verfahrensrechtliche Fehler. Der BGH ist keine Tatsacheninstanz und trifft deshalb keine eigenen Tatsachenfeststellungen. Die beim BGH zugelassenen Rechtsanwälte sind spezialisiert auf die besonderen Anforderungen revisionsrechtlicher Verfahren und stellen für die Prozessparteien vor dem BGH „Waffengleichheit“ her. Die revis

Die Rechtsanwälte beim BGH bilden eine besondere Rechtsanwaltschaft (vgl. §§ 162-174 BRAO) und sind in einer eigenen Rechtsanwaltskammer zusammengeschlossen (http://www.rak-bgh.de). Vergleichbare Anwaltschaften gibt es in Frankreich, Belgien und seit 2012 in den Niederlanden.