Als Weiterbildungsstätten können Spitäler (bzw. deren Abteilungen und Stationen), Kliniken, Institute, Spezialanstalten, Ambulatorien, Arztpraxen und weitere im Bereich der Medizin tätige Institutionen in der Schweiz anerkannt werden, vgl. Art. 39, Absatz 1, WBO . Die Anerkennung von Weiterbildungsstätten und die Anerkennung von Praxisinhabern ist getrennt. Die Weiterbildungsstätten werden in die verschiedenen Weiterbildungskategorien eingeteilt, die Praxisinhaber können sich als Praxisweiterbildner «ad per
Abteilungen und Stationen von Spitälern, Kliniken, Institute, Spezialanstalten, Ambulatorien
Praxisweiterbildner «ad personam»
Links to siwf-register.ch (7)
ssapm.chStartseite | Swiss Society for Anaesthesiology and Perioperative Medicine - SSAPM