sichtfahrgebot.de - Sichtfahrgebot.de - Sehen und Gesehen werden im öffentlichen Raum

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Polizeimeldungen übernehmen gern die Aussage von einem Übersehen aus dem Unfallbericht, wenn im Dunkeln ein Fußgänger von einem Kraftfahrer überfahren wird. Insbesondere dann, wenn der Fußgänger ohne Lichtspielereien oder retroreflektive Kleidungsstücke, also normal, gekleidet war. Auch Radfahren, die im Dunkeln überfahren werden, werden gern übersehen und im Nebensatz dann darauf hingewiesen, das ein Sachverständiger prüft ob das Licht an war.

Diese Kommunikation vermeidet die Darstellung dessen, was der Richter in der Regel bei der Entscheidung über die Schuldfrage entscheiden wird: Der Kraftfahrer hat das Sichtfahrgebot missachtet .

Auf verkehrspolitischen Veranstaltungen, bei dem es auch um Beleuchtung von Radfahrern geht, habe ich Anwesende gefragt: "Wie schnell darf man bei Nacht fahren?" "100, nein 70km/h wenn es ausgeschildert ist." war eine Antwort, "Kommt auf die Tempolimits an..." eine andere. "Man muss auf Sicht fahren." war die zutreffendste Antwort, wenn man die StVO beachten will.