schlichtungsstelle.li - Schlichtungsstelle

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Die Schlichtungsstelle

Die aussergerichtliche Schlichtungsstelle ist gemäss Finanzdienstleistungs-Schlichtungsstellen-Verordnung FSV (LGBl. 2009 Nr. 279 in der heutigen Fassung) zuständig für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Finanzdienstleistungsunternehmen wie Vermögensverwaltungsgesellschaften, Banken, Wertpapierfirmen, Zahlungsdienstleistern, E-Geld-Emittenten, Verwaltungsgesellschaften, Treuhändern oder Treuhandgesellschaften sowie Versicherungsvertriebsunternehmen und Kunden aus Ländern ausserhalb des Europäischen W

Seit 01.07.2017 gibt es auch eine Zuständigkeit derselben aussergerichtlichen Schlichtungsstelle gemäss Alternative Streitbeilegungs-Gesetz LGBl. 2016 Nr. 516 und die dazu von der Regierung genehmigte Verfahrensordnung vom 23.01.2018 betreffend Streitigkeiten zwischen Konsumenten aus einem EU- oder EWR-Staat und einem in Liechtenstein niedergelassenen Unternehmen jeglicher Art im Finanzdienstleistungsbereich, wenn es sich um einen Anspruch aus einem entgeltlichen Vertrag handelt, der nichts mit Gesundheitsd