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Aufgrund der §§ 1, 9, 103, 104, 105 und 106 Abs. 1 Nr. 1 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes(POG) in Verbindung mit § 1 der Landesverordnung über die Zuständigkeit der Allgemeinen Ordnungsbehörden und § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung erlässt die Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben – Ordnungsamt – als örtliche Ordnungsbehörde folgende

Angesichts der derzeitigen Trockenheit und der damit verbundenen akuten Waldbrandgefahr untersagt die Verbandsgemeinde Rodalben bis auf Weiteres offenes Feuer im Außenbereich. Hierzu zählen auch Holz-, Kohle- und Gasgrills. Ebenfalls verboten ist das Anzünden von Fackeln, Kerzen, Feuerwerk und Räucherwerke, wie beispielsweise Shishas, Räucherstäbchen oder Ähnliches und beispielsweise auch offene Feuer bei Sonnwendfeiern. Zudem richtet die VG-Verwaltung einen dringenden Appell an alle Raucher, glühende Asche

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, herzlich willkommen auf den Internetseiten der Verbandsgemeinde Rodalben. Mit unserem Internetauftritt möchten wir Sie über unsere Verbandsgemeinde informieren und dazu beitragen, dass Sie sich bei uns wohlfühlen.  Die Verbandsgemeinde Rodalben im Gräfensteiner Land, mit der Stadt Rodalben als Verwaltungssitz und den fünf Ortsgemeinden Clausen, Donsieders, Leimen, Merzalben und Münchweiler an der Rodalb, liegt im Naturpark Pfälzer Wald im He

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