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Das regelmässige oder dauerhafte Abstellen eines Fahrzeuges auf öffentlichem Grund über Nacht ist gemäss Parkreglement der Gemeinden Mellingen, Fislisbach, Oberrohrdorf und Niederrohrdorf kostenpflichtig. Es wird die sogenannte Nachtparkgebühr (Laternengebühr) erhoben. Für genauere Informationen verweisen wir auf das Parkreglement der entsprechenden Gemeinde.

Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal

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