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Die Rechtsanwaltskanzlei Meyer führt an mehreren Landgerichten, insbesondere in Norddeutschland, Verfahren für Mandanten die vom Diesel- Abgas-Skandal betroffen sind.

Gegenstand der Klagen ist die Rückabwicklung, also die Erstattung des Kaufpreises gegen Übergabe des Fahrzeugs. In vielen Fällen müssen sich Betroffenen eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer abziehen lassen. In den meisten Fällen ergibt sich ein Zahlungsanspruch für die Mandanten der deutlich über dem Marktwert der Autos liegt. Am häufigsten betroffen sind Fahrzeuge des VW-Konzerns mit seinen Marken VW, Audi, Skoda, SEAT und Porsche. Auch Fahrzeugbauer wie Mercedes haben Softwareupdates be

Grundsätzlich kommen zwei Anspruchsgegner in Betracht. Zum einen bestehen nach unserer Auffassung Ansprüche gegen den jeweiligen Händler nach §§ 437 ff. BGB, anderseits bestehen Ansprüche gegen die jeweiligen Autohersteller wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB.

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