rechtsberatung-covid19.info - MMag. Dr. Thomas Mildner | Corona CoViD19

Example domain paragraphs

Diese Verordnung tritt mit 17. November 2020 in Kraft und mit Ablauf des 6. Dezember 2020 außer Kraft.

Für neue Kurzarbeitsprojekte wird eine rückwirkende Erstantragstellung per 1.11.2020 bis Freitag, 20.11.2020 möglich sein.Unternehmen, die bereits im Oktober 2020 ein Kurzarbeitsbegehren mit einer Arbeitszeit von 30 % oder mehr beantragt haben, können nachträglich ein Änderungsbegehren mit einem höheren Arbeitszeitausfall stellen.

Die rückwirkende Antragsmöglichkeit für Kurzarbeitszeiträume ab 1.10.2020 ist befristet.