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Das Versicherungsrecht stellt im deutschen Recht eine wichtige Grundlage für jeden Bürger dar. Ziel des Versicherungsrechts ist es, einen Ausgleich zwischen der Risikogemeinschaft und Absicherung gegen Schäden herzustellen und zu gewährleisten. 

Zum einen gibt es das Versicherungsrecht im weiten Sinne. Darunter sind solche Rechtsvorschriften zu verstehen, welche die Sozialversicherung und die Privatversicherung regeln. Das Versicherungsrecht im engen Sinne hingegen bezieht sich auf die Rechtsordnung der Privatversicherung als solche. 

Als rechtliche Grundlage für die Sozialversicherung dient vor allem das Sozialgesetzbuch (SGB) und in wenigen Ausnahmen die Rechtsversicherungsordnung (RVO). Es ist ein Bereich des öffentlichen Rechts bzw. des Sozialrechts.