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Nach § 3 AO handelt es sich bei Steuern um Geld-Abgaben, die keinen Anspruch auf Gegenleistung haben. Somit handelt es sich bei Steuern um eine sogenannte Zwangsabgabe. Durch die Erhebung von Steuern soll der Haushalt des Staates finanziert werden. Ein bestimmter bzw. unmittelbarer Verwendungszweck besteht jedoch nicht. 

Die Beziehung, welche durch das Steuerrecht geregelt wird, besteht zwischen den natürlichen sowie juristischen Personen, die den Trägern der Steuerhoheit unterworfen sind und den Trägern der Steuerhoheit selbst. Durch die Vorschriften des Steuerrechts und auch durch diese Rechtsbeziehung werden die Rechten und Pflichten für die jeweiligen Parteien geregelt. 

Im Steuerrecht kann man vom formellen und materiellen Steuerrecht sprechen, aber auch vom allgemeinen und besonderen Steuerrecht.