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Ob die Anonymisierung von personenbezogenen Daten ausreicht, wenn ein Kunde eines Unternehmens die Löschung der Daten verlangt, untersucht http://www.datenschutz.immobilien in einem aktuellen Beitrag.
Es geht um eine Entscheidung der österreichischen Aufsichtsbehörde. Ein Versicherungsunternehmen hatte Kundendaten nach der Aufforderung zur Löschung anonymisiert, so dass kein Personenbezug mehr herstellbar war.
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