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RA Heiko Müller FA Familienrecht FA Verkehrsrecht: T +49 3946 52845-10 Büro Magdeburg RA Eckhard Schmidt FA Strafrecht: T +49 391 73627805

RA Eckhard Schmidt FA Strafrecht: M +49 177 464 3066

Sie erhalten mündlich oder schriftlich eine Vorladung zur Vernehmung als... Achten Sie auf Folgendes: Als Beschuldigter sind Sie grundsätzlich schriftlich zur Vernehmung zu laden. Aus der Ladung muss Ihre Ladung als Beschuldigter sowie der Gegenstand der Beschuldigung erkennbar sein. Bei bloßem Anruf der Polizei lassen Sie nicht in Gespräche zur Sache verwickeln; Sie können stattdessen auf schriftlicher Vorladung bestehen. Als Beschuldigter brauchen Sie einer Ladung zur polizeilichen Vernehmung... lesen Sie