Von Beginn an hatte die Arbeit von Rechtsanwalt Thomas W. Polhammer einen strafrechtlichen Schwerpunkt, seit der Qualifikation zum „Fachanwalt für Strafrecht “ im Jahr 1998 ist die anwaltliche Tätigkeit überwiegend strafrechtlich orientiert.
Weiterer Schwerpunkt ist das Verkehrsrecht – sowohl im zivilrechtlichen als auch im straf- und bußgeldrechtlichen Bereich.
Auch im Bereich des Betreuungsrechts ist Rechtsanwalt Thomas W. Polhammer als Verfahrenspfleger tätig.