Version 29 ab 23. Februar 2022
(verantwortlich für die Einhaltung der Regeln im Training/Spielbetrieb der entsprechende PSK-Trainer)
Ab dem 23. Februar 2022 gilt in Baden-Württemberg die Warnstufe gemäß der Corona-Verordnung. Damit ist der 3G-Status – statt wie bisher der 2G-Status – ausreichend.