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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mutter bekommt schon seit Jahren Grundsicherung im Alter und wir haben vor 2 1/2 Jahren! einen Antrag auf Erstattung der Bestattungsklosten beim Sozialamt Bochum gestellt. Nachdem der Mitarbeiter meine Kontoauszüge usw. erhalten hatte, bestätigte er mir, dass er jetzt alle nötigen Unterlagen hat. Vor einem Monat forderte eine andere/neue? Mitarbeiterin die Unterlagen meines Mannes an. Daraufhin wurde der Antrag abgelehnt, weil auf Grund des Einkommens meines Mannes eine

Sehr geehrte Fragestellerin,

da die Bestattungskostenübernahme unter die Leistungen der Sozialhilfe fallen, gelten auch hier entsprechend strenge Kriterien zur Gewährung selbiger: Leistungen der Sozialhilfe gibt es nur, wenn das vorhandene Einkommen und Vermögen nicht reicht. Das Sozialamt Bochum prüft also die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und klärt auch, ob Eltern, Partner oder Kinder den Hilfesuchenden unterstützen können.