pflichtteil.app - Hilfe Enterbt - Appel Rechtsdienstleistungen

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Der Pflichtteilsanspruch sichert den in § 2303 BGB genannten Personen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Dies kommt in der Regel dann zum Tragen, wenn das Erbe bzw. ein Vermächtnis geringer ausfallen würde als der eigentliche Pflichtteilsanspruch.

Der Pflichtteilsanspruch, der ein reiner Geldanspruch ist und daher keine Ansprüche an bestimmten Nachlassgegenständen begründet, errechnet sich aus der Pflichtteilsquote und dem Nachlasswert. Die Pflichtteilsquote ist die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Stünde Ihnen beispielsweise nach der gesetzlichen Erbfolge 1/4 des Nachlasses zu, so wandelt sich diese Erbquote bei Enterbung in eine 1/8 Pflichtteilsquote. Damit besteht für Sie ein monetärer Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/8 des Nachlasswertes.