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Mit Patentrecht ist das Rechtsgebiet gemeint, dass sich mit den Angelegenheiten des gewerblichen Schutzrechts auseinandersetzt. Es ist Bestandteil des Privatrechts. Gesetzliche Grundlage des Patentrechts stellt das Patentgesetz dar (PatentG). 

Das Patentrecht ist das Schutzrecht für Erfinder von neuen Technologien und Produkten. Diese Erfindungen stellen in erster geistiges Eigentum dar und aufgrund dessen schutzwürdig. 

Das Patent kann beim Deutschen Patent- und Markenamt oder auch beim Europäischen Patentamt beantragt werden. Jedoch ist zu beachten, dass für das Patent das Territorialprinzip gilt. Damit ist gemeint, dass die die Schutzrechte nur in den Ländern gelten, in denen das Patent auch wirklich angemeldet wurde. Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung laufen die Schutzrechte 20 Jahre.