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Durch die Einführung der DSGVO 2018 ist eine allgemeine Unsicherheit bei Firmen und Mitarbeitern entstanden. Diese Unsicherheit führt zu Fehlverhalten bei den Betroffenen, die sich im wirtschaftlichen Bereich für die Firmen negativ auswirken und auch die Arbeitsabläufe deutlich verschlechtern können.

Durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfährt der Datenschutz im gesamten europäischen Raum einen neuen Ansatz. Hierbei korrespondierenden insbesondere   nationalen Gesetze mit dem europäischen Recht. Aber auch spezifische Gesetze wie das KDG oder DSG-EKD wurden aufgrund der neuen Ausgangssituation in Europa geändert. Eine der Folgen ist eine wesentlich höhere Anforderung zur Einrichtung einer dokumentierten und wirksamen Datenschutzorganisation. Diese sollte im besten Fall mit einem schon besteh

Die unzureichende Datenschutzkompetenz innerhalb einer Organisation ist besonders im Hinblick auf die Rechenschaftspflichten und Haftungs-/Sanktionsrisiken zu betrachten. Hierbei sind in der DSGVO   Bußgelder bis zu 20 Mio. € oder bis zu 4% des Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe vorgesehen.