Die EU-Datenschutz-Grundverordnung stellt sehr konkrete Anforderungen an die Ernennung der Leitungen der Datenschutzbehörden der EU – mit Folgen auch für die Personalauswahl in Deutschland.
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Die Europäische Union plant einen – aus Datenschutzsicht höchst relevanten - Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS), mit dem digitale Gesundheitsdaten für Behandlungs- und für sonstige Zwecke bereitgestellt und grenzüberschreitend genutzt werden sollen.