Description: Unsere Haupttätigkeit besteht in der Erstellung von Brandschutznachweisen und Brandschutzkonzepten im Zuge von Baugenehmigungsverfahren.
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In Abhängigkeit von den zutreffenden Schutzzielen planen wir risikogerecht. Ein Nullrisiko wird auch beim Brandschutz nicht gefordert, da ein Restrisiko immer bestehen bleibt.
Das Planen, das Bauen und die spätere Nutzung von Gebäuden werden durch die unterschiedlichsten Rechtsgebiete geregelt. Die sich dadurch ergebenen Schutzziele weichen teilweise voneinander ab.
Neben den baurechtlichen Schutzzielen (Art. 3 und 12 BayBO) sind das weitere private und gesetzliche Schutzziele, wie