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Das schreibt Wikipedia über das Jugendschutzgesetz: Das Jugendschutzgesetz ( JuSchG ) ist ein Gesetz in Deutschland zum Schutze der Kinder und Jugendlichen (Minderjährige) in der Öffentlichkeit.

In der Bundesrepublik Deutschland wurde am 4. Dezember 1951 das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) (BGBl. I S. 936) erlassen, das am 6. Januar 1952 in Kraft trat. Das JÖSchG wurde mehrfach geändert und neu gefasst. Es ging 2003 zusammen mit dem Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjSM) im neuen Jugendschutzgesetz (JuSchG) des Bundes auf, das gleichzeitig mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder in Kraft trat (§ 30 JuSchG).

Ein Vorläufer des JÖSchG war unter anderem das nach dem Zweiten Weltkrieg aufgehobene Lichtspielgesetz von 1920, das die öffentliche Vorführung von Filmen erst nach der Überprüfung durch zentrale Prüfstellen erlaubte. Die wegen der Strafandrohungen gegen Jugendliche umstrittene Polizeiverordnung zum Schutze der Jugend vom 10. Juni 1943 (RGBl. I S. 349)[2], die unter anderem Ausgangsbeschränkungen enthielt, wurde erst durch das JÖSchG aufgehoben und floss in Teilen in die neuformulierten Regelungen ein.