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Als Insolvenz wird der Konkurs eines Unternehmens oder auch einer Privatperson bezeichnet. Die Insolvenzordnung nennt die Zahlungsunfähigkeit (§17 InsO), die drohende Zahlungsunfähigkeit (§18 InsO) und die Überschuldung (§ 19 InsO) als mögliche Gründe für eine Insolvenz. Welcher dieser Insolvenzgründe vorliegt, hängt ganz vor der Art des Unternehmens ab. So kommen für natürliche Personen, sowie Kapitalgesellschaften und offene Handelsgesellschaften nur die Zahlungsunfähigkeit in Betracht. 

Es wird zwischen der Regelinsolvenz, die von Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Freiberuflern beantragt werden kann und der Verbraucherinsolvenz (= Privatinsolvenz) unterschieden. 

Ein Unternehmen oder eine Privatperson ist erst dann offiziell insolvent, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Sobald die Insolvenz eingetreten ist, dürfen keine weiteren Vertragsgeschäfte vorgenommen werden.