info-eeg.de - Informationen zur Eigenversorgung durch die Rechtsanwaltskanzlei NÜMANN+SIEBERT - Solidarfonds Eigenversorgung - EEG-Info auch z

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An dieser Stelle stellen wir Ihnen rechtliche Informationen zum Themenbereich Eigenversorgung zur Verfügung. Es ist uns eine große Hilfe, wenn Sie uns mitteilen, welche Informationen für Sie darüber hinaus relevant sind, und uns Ihre Wünsche zu diesem Bereich mitteilen an [email protected] .

Für EEG- Bestandsanlagen, die   bisher nur   im Anlagenregister eingetragen bzw. die noch nicht auf dem Webportal des Marktstammdatenregisters (MaStR) registriert sind,   muss der Eintrag in das Webportal des MAStR bis spätestens zum 31.01.2021 nachgeholt werden-   dann läuft die 24-Monats-Frist nach Start des Webportals ab.

Durch das neue EEG 2021, das seit 01.01.2021 in Kraft ist, haben sich hinsichtlich der Melde- und Informationspflichten für EEG-Anlagenbetreiber (bis 750 kWp) nur wenige inhaltliche Änderungen ergeben (beachte: Besonderheiten für   PV-Dachanlagen von 300 bis 750 kWp, die an der optionalen Ausschreibung teilnehmen, sind darüber hinaus möglich):