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Das Immobilienrecht umfasst die Regelungen, die die Immobilie zum Gegenstand haben.  Die Vorschriften, um die es hierbei geht, entstammen sehr unterschiedlichen Rechtsgebieten, namentlich dem Zivilrecht (insbes. Sachenrecht), Steuerrecht, Öffentlichen und Privaten Baurecht sowie dem Vergaberecht. Das „Immobilienrecht“ im Sinne einer in sich geschlossenen Rechtsordnung gibt es also nicht. Die Immobilie ist die Grundlage jeder wirtschaftlichen Betätigung. Wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung ist sie in viel

Die folgenden Seiten sollen einen Einblick in das sehr komplexe Rechtsgebiet Immobilienrecht gewähren. Die Beratung durch einen im Immobilienrecht fachkundigen Rechtsanwalt können und wollen sie nicht ersetzen.

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