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Berlin, 3. September 2018. Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat Empfehlungen für eine Verbesserung der kindgerechten und betroffenensensiblen Ausgestaltung von Ermittlungs- und Strafverfahren formuliert.

Damit orientiert sich die Kommission an dem, was Betroffene in den vertraulichen Anhörungen berichten: Von Verfahren, die nicht nur belastend, sondern auch re-traumatisierend waren. Von der bewussten Entscheidung, nicht anzuzeigen, da sie Angst hatten, man würde ihnen nicht glauben. Oder der Befürchtung, der Täter oder die Täterin könnten auf die Einstellung des Verfahrens, eine milde Strafe oder sogar einen Freispruch hoffen.

Mit den Empfehlungen zur Verbesserung der Situation Betroffener von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend in Ermittlungs-und Strafverfahren möchte die Kommission Betroffenen sexuellen Kindesmissbrauchs den Zugang zu Ermittlungs- und Strafverfahren erleichtern.

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