Hier werden bald Neuigkeiten über unseren Verein berichtet…
Der Verein „Hilfe & Herz für Pfoten e.V.“ verfügt über die Erlaubnis nach §11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Tierschutzgesetzes (TSchG) – Tiere zu vermitteln und diese ins Inland zu bringen.
Diese Erlaubnis wurde vom Veterinäramt Elmshorn/Kreis Pinneberg erteilt.