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Ich habe ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aufgenommen - was sollte ich tun? Schritt 1: Nehmen Sie Kontakt zum Integrationsteam des Gemeindeverwaltungverbandes Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen (HIER) bzgl. der Anmeldung bei den Einwohnermeldeämtern der Gemeinden.   Schritt 2: Anmeldung beim Einwohnermeldeamt im jeweiligen Rathaus.   Schritt 3 : Die Registrierung und Beantragung von Sozialleistungen erfolgt durch die zuständige Ausländerbehörde im Landratsamt Bodenseekreis. Diese bittet um

Leistungswechsel ukrainischer Geflüchteten vom AsylbLG in das SGB II Die Bundesregeriung ermöglicht registrierten Flüchtlingen aus der Ukraine einen frühzeitigen Wechsel von den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherungssysteme. Somit können geflüchtete Ukrainnerinnen und Ukrainer ab dem 01.06.2022 Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitssuchende - SGB II) erhalten. Hierfür zuständig ist das Jobcenter des Bodenseekreises. Für einen reibungsarm

Themenbereich Arbeit Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Sonderhotline mit ukrainisch und russisch sprechenden Mitarbeitern für Geflüchtete aus der Ukraine eingerichtet. Informationen hierzu finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/ukraine.   Ziel der Hotline: Menschen aus der Ukraine, die an einer Arbeitsaufnahme in Deutschland interessiert sind, mit grundlegenden Informationen versorgen.   Themen der Hotline: Bei Interesse an einer Arbeitsaufnahme erfolgt die Datenaufnahme sowie eine Überleitung i