Description: Für Gutachten durch Sachverständige ist die Originalunterschrift, und bei einer Verbandszugehörigkeit das Gutachten mit einem Gutachterstempel zu versehen. Nur geprüfte Sachverständige des Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verband DGSV e.V. dürfen den Gutachterstempel führen.
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Ein Gutachten ist ungültig, wenn der Sachverständige seine eigene Originalunterschrift und bei einer Verbandszugehörigkeit das Gutachten nicht mit seinen persönlichen Gutachterstempel versehen hat.
Nur geprüfte Sachverständige des Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verband DGSV e.V. dürfen den Gutachterstempel führen. Der Sachverständigen Stempel wurde aus Sicherheitsgründen in das Geschmacksmusterregister der Bundesrepublik Deutschland eingetragen. Der Gutachterstempel des DGSV ist kostenpflichtig. (49,90 EUR inkl. Porto/Versand - 10% Rabatt für DGSV Mitglieder im DGSV-Loginbereich) Der Stempel ist an die Mitgliedschaft im DGSV e.V. gebunden und bleibt trotz Übernahme der Kosten des Stempels Ei
Das Recht auf Führung des Stempels erlischt, wenn