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Der Staat übernimmt die Abschlagszahlungen für leitungsgebundene Gas- und Fernwärmekunden für den Monat Dezember 2022. Die Vertragspartner, hier die Wohnungseigentümergemeinschaften und Alleineigentümer, erhalten diesen Abschlag voraussichtlich erst im neuen Jahr als Gutschrift zurück. Momentan liegen uns noch keine Informationen zur tatsächlichen Höhe vor.

Laut diesem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) sollen die Vermieter diesen Entlastungsbetrag mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung an die Mieter weitergeben. Die GIM GmbH als Verwalter wird dies selbstverständlich für alle Mieter ausweisen und gegenrechnen.

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