genossenschafter-innen.de - Die Genossenschafter*innen – MITGLIEDER VON BERLINER WOHNUNGSGENOSSENSCHAFTEN VERNETZEN SICH

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MITGLIEDER VON BERLINER WOHNUNGSGENOSSENSCHAFTEN VERNETZEN SICH

Eine  kräftige Klatsche bekam  der BBU am 28. Juni mit der Vorlage des Abschlussberichtes der Kommission zur Vergesellchaftung großer Wohnungsbestände. Vergesellschaftung ist demnach im Rahmen der Landesverfassung möglich und Genossenschaften werden nicht enteignet, auch wenn sie mehr als 3000 Wohnungen besitzen. Der BBU hatte immer das Gegenteil behauptet. Unsere Erklärung hier .

Die Mietentwicklung gerade in den Ballungsgebieten ist dramatisch, das im Koalitionsvertrag angekündigte Wohngemeinnützigkeitsgesetz darum überfällig. Für Genossenschaften ist die Neue Wohngemeinnützigkeit die Wiederbelebung einer bewährten Idee. Die Grundsätze der Genossenschaftsbewegung – Selbstverwaltung, demokratische Mitbestimmung, bezahlbarer Wohnraum – entsprechen den alten Prinzipien der Wohngemeinnützigkeit. Darum unterstützen die Genossenschafter*innen aktiv die Bewegung für eine neue Wohngemeinnü

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