Der Schutz des Bodens, des Grundwassers und die Erhaltung des Wasserkreislaufes sind die Gründe dafür, dass jede Abscheideranlage in regelmäßigem Turnus, spätestens alle 5 Jahre, eine Generalinspektion benötigt. Diese Überprüfung mit Dichtheitsprüfung gemäß DIN 1999-100 ist gesetzlich vorgeschrieben: Im Rahmen der Generalinspektion müssen der ordnungsgemäße Zustand und der sachgemäße Betrieb lückenlos und umfassend protokolliert werden. Das genau leisten wir, in ganz Süddeutschland – Anruf genügt : 09923 80
Unsere Mitarbeiter sind qualifiziert für die Wartung, Entleerung und Reinigung von Abscheideranlagen , also für alle verbindlichen Maßnahmen, die vor einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung zu erbringen sind.