Description: hemmer EuRAG Kleingruppenvorbereitung auf die Eignungsprüfung nach § 16 EuRAG, Rechtsanwaltsanwaltsprüfung, Aufnahme ausländischer Anwalt, Niederlassung Anwalt, Eintragung Anwaltskammer, Zulassung Eurag
hemmer (14) prã¼fung (7) eurag eignungspruefung (2) zulassung anwalt (2) eurag (2) â§16 eurag (2) eignungsprã¼fung (2)
Anwälte und Anwältinnen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), dem EWR und der Schweiz können den Titel Rechtsanwalt durch Ablegung der Eignungsprüfung nach § 16 EuRAG erwerben. Durch die Zulassung zur Deutschen Anwaltschaft erlangen Sie alle Rechte eines deutschen Anwalts und können den Titel in Ihrem Heimatland und in Deutschland führen. Mit dem Erwerb dieser Doppelqualifikation eröffnen sich Ihnen neue Perspektiven: