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Eine Lieferung in die EU ist bei vielen Shopsystemen mittlerweile Standard. Den wenigsten Shopbetreibern ist jedoch bewusst, dass hierbei sehr wichtige Steuergesetze und Grenzwertregelungen hinsichtlich Lieferungen an Privatpersonen innerhalb der EU vorliegen. Für jedes EU Land gelten Umsatzgrenzwerte (sog. Lieferlandschwellen) nach § 3c Umsatzsteuergesetz (dt. UStG), ab denen keine Lieferungen an Privatpersonen (nur noch an Firmen mit Angabe der Umsatzsteuer ID. ) im laufenden Geschäftsjahr vom Shopbetreib

Unser Shopsystem www.eibmarkt.com errechnet vollautomatisch die Umsätze an Privat- und Firmenkunden in alle betreffenden EU Länder mit Umsatz-Lieferschwellen und deaktiviert den weiteren Bestellverlauf, wenn im Registrierungsformular davon auszugehen ist, dass es sich um Privatpersonen handelt, Waren das deutsche Hoheitsgebiet verlassen und die Lieferschwelle erreicht bzw. überschritten ist.

Wir weisen darauf hin, dass als Unternehmer handelnde Personen (USt-ID) von dieser Regelung nicht betroffen sind.