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Die DSGVO kann auch ein Segen für ein Unternehmen sein..

Durch die  Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)  wird vielen Unternehmen in der Europäischen Union (EU) die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vorgeschrieben. Diese umfassende Aufgabe kann von einem/-er Angestellten übernommen werden, wofür er/sie jedoch entsprechend aus- und fortgebildet sein muss. Auch muss er/sie dann für die Aufgaben des Datenschutzes von seinen/ihren eigentlichen Tätigkeiten freigestellt werden.

In vielen Fällen wird Unternehmen daher die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten empfohlen, der ihnen als technisch und juristisch versierter Fachmann zur Seite steht. Beratung der Geschäftsführung bei Fragen bezüglich des Datenschutzes, Schulungen der Mitarbeiter und Kontrolle der technischen und organisatorischen Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen, sind seine Wirkungsbereiche.

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