Description: Abfallentsorgung
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Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist seit Oktober 1996 in Kraft und löste das Abfallgesetz ab. Das KrW-/AbfG formuliert die Grundlagen des Abfallrechts neu. Der Grundsatz „Vermeidung vor Verwertung vor Beseitigung“ wurde im KrW-/AbfG als Prinzip der Kreislaufwirtschaft verankert. Das Gesetz unterscheidet nur noch zwischen „Abfall“ oder „Produkt“, wobei Produkte nicht von den Auswirkungen des KrW-/AbfG betroffen sind. Als Abfallarten werden unterschieden:
- besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung bzw. Beseitigung
- überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung bzw. Beseitigung