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CHARGE2GO bringt Besitzer größerer Parkflächen und Profiteure von Ladeinfrastruktur, wie etwa Autohäuser, zusammen. Unser Ziel ist es, Ladesäulen für alle beteiligten Parteien verfügbar zu machen sowie das Investment geringer ist als bei alleinigem Aufbau realisieren zu können.

Der Standorteigentümer ist der Entscheidungsträger, dessen Genehmigung es bedarf, um überhaupt bauen zu dürfen. Hierfür ist ein Gestattungsvertrag notwendig. Da die für den Netzausbau notwendigen Tiefbauarbeiten kostspielig und für den Investor durch eine persönlich beschränkte Dienstbarkeit abzusichern wären, empfiehlt amperio, den Netzanschluss als “Sale & Lease Back”-Modell umzusetzen. Auf diesem Weg bezahlt die amperio GmbH für die Standortnutzung, während der Entscheidungsträger Eigentümer seines Stand

Der Betreiber eines Supermarktes oder Restaurants ist Profiteur von der Ladetechnik, da durch die Lademöglichkeit während eines Einkaufs oder Restaurantbesuchs neue Kundengruppen erschlossen werden. Für diesen Vorteil empfiehlt amperio, dass der Betreiber die Miete der Parkplätze übernimmt und 50% der Projektierungskosten trägt. Diese belaufen sich zwischen 6.000 (bis 119 kW) und 9.000 Euro (120-240 kW).

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